Ab dem Jahr 2022 müssen sämtliche Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Eigentümer von Grundstücken haben bis spätestens zum 31.10.2022 eine entsprechende Feststellungserklärung abzugeben.

 

Hintergrund der Grundsteuerreform

Derzeit wird die Grundsteuer auf der Basis von „Einheitswerten“ erhoben, die noch aus den Jahren 1964 bzw. im Beitrittsgebiet 1935 stammen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 dem Gesetzgeber in 2018 aufgegeben bis zum 31.12.2024 eine Neuregelung umzusetzen. Ende 2019 hat der Bundesgesetzgeber das sogenannte Bundesmodell beschlossen, gleichzeitig aber den Ländern die Möglichkeit gegeben, abweichende Regelungen zu treffen, wovon 7 Länder Gebrauch gemacht haben (Landesmodelle).

Kontaktieren Sie uns für Rückfragen und um die genaue Vorgehensweise zu besprechen.