Jahresabschluss
In unserem Spezialgebiet blühen wir auf.
Jahresabschluss
Ihre Jahresabschlusserstellung beginnt erst am 31.12. oder später?
Zeit für Veränderung: Bei uns startet die Jahresabschlusserstellung mit der Januar-Buchhaltung. Warum? Ganz einfach: Mit der Dezember-Buchhaltung werden alle wichtigen Fragen rund um den Jahresabschluss gestellt und abgestimmt. Wir vertagen wichtige Fragen nicht auf morgen. Unsere Leitlinie: Buchhaltung auf Jahresabschlussniveau. Und das Ganze komplett digital.
Sie erstellen Ihre Buchhaltung selber?
Wir kennen uns bestens mit dem Import Ihrer Buchhaltungsdaten aus. Sobald Ihre Buchhaltung fertig ist, übertragen wir diese mittels Programmschnittstellen oder Datenimport in unser System. Auf dieser Basis erstellen wir Ihren Jahresabschluss. Auf der Startseite finden Sie eine exemplarische Übersicht an Buchhaltungsprogrammen, dessen Schnittstellen wir bereits nutzen. Gerne prüfen wir individuell, ob eine Schnittstelle zwischen Ihrem Buchhaltungsprogramm und unserem Kanzleisystem Datev vorhanden ist.
Wir erstellen für Sie
Lassen Sie uns das machen
Wir kümmern uns um Ihren Jahresabschluss und haben alle Fristen im Blick. Wir erledigen die elektronische Veröffentlichung beim Bundesanzeiger und übermitteln Ihre Bilanzen elektronisch an die Finanzverwaltung. Gerne stellen wir Ihnen unser Know-How zur Verfügung und beraten Sie zusätzlich rund um steueroptimierende Bilanzierungsthemen.
Unser Vier-Augen-Prinzip
Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr Jahresabschluss, der durch unsere Mitarbeiter erstellt wird, von unserem zuständigen Partner kontrolliert wird? Uns auch! Nicht nur jeder Jahresabschluss, sondern jede E-Mail und jede Auswertung, die unsere Kanzlei verlässt, hat unser Vier-Augen-Verfahren durchlaufen. Denn fachliche und formale Qualität sind uns wichtig. Wir nehmen uns die Zeit.
Handelsbilanz und Steuerbilanz
Sie suchen nach einem Experten, der die umfassenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften kennt und diese bei der Jahresabschlusserstellung anwendet? Da sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir erstellen Ihre Handels- und Steuerbilanzen!
Digitaler Jahresabschluss
Sie erhalten Ihren finalen Jahresabschluss von uns bequem als PDF. Zusätzlich erhalten Sie einen Print-Jahresabschluss per Post. Warum? Die gesetzlichen Anforderungen sehen die Aufbewahrung eines Print-Jahresabschlusses über den 10-jährigen Aufbewahrungszeitraum vor. Wann die Aufbewahrungsverpflichtung für Ihren jeweiligen Jahresabschluss endet, teilen wir Ihnen unkompliziert per E-Mail mit. So haben Sie alle relevanten Fristen im Blick.
Anhang und Lagebericht
Haben Sie auch schon einmal davon gehört, dass zusätzlich zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein Anhang oder Lagebericht zu erstellen ist? Wir prüfen standardmäßig mit jeder Jahresabschlusserstellung, ob ein Anhang oder Lagebericht zu erstellen ist und bereiten diesen für Sie vor.
Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Zusätzlich zum Jahresabschluss haben bestimmte Gesellschaften Sonder- und Ergänzungsbilanzen zu erstellen. Ob die Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen für Ihr Unternehmen relevant ist, haben wir im Blick. Sollte die Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen notwendig sein, erledigen wir das natürlich für Sie.